Die Krankenversicherer haben deshalb eine Vereinbarung getroffen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen schafft diese mehr Rechtssicherheit und gibt Privatpersonen und Organisationen ein rechtliches Mittel in die Hand, gegen Missbräuche vorzugehen. Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherungen.
Die Aufsichtskommission prüft auf Antrag von Betroffenen, ob eine Verletzung der Vereinbarung vorliegt und spricht bei Vorliegen eines Verstosses Sanktionen gegen die Krankenversicherer aus.