Die Krankenversicherer haben deshalb eine Branchenvereinbarung abgeschlossen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen schafft diese grössere Rechtssicherheit und bietet Privatpersonen und Organisationen neben dem gesetzlichen Weg eine weitere Möglichkeit, gegen Missbräuche vorzugehen.
Die Branchenvereinbarung betrifft die Vermittlung von Grund-und Zusatzversicherungen und gilt ab dem 1. September 2024 für alle Krankenversicherer, die der Vereinbarung beigetreten sind. Welche das sind, finden Sie unter der Rubrik "Vereinbarung".
Versicherte und Konsumentenorganisationen können der Meldestelle Verletzungen der Branchenvereinbarung jederzeit melden. Die Meldestelle prüft die eingegangenen Mitteilungen und ob sie in einem Fall zuständig ist. Falls ja, bemüht sie sich, Missverständnisse zu beheben, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln und eine konstruktive Lösung zu finden. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.
Der Bundesrat hat gewisse Punkte der Branchenvereinbarung (das Verbot der telefonischen Kaltaquise, die Anforderungen an das Beratungsprotokoll und die maximale Entschädigungshöhe für Vermittlerinnen und Vermittler) allgemeinverbindlich erklärt. Diese gelten für alle Krankenversicherer der Schweiz. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Allgemeinverbindlicherklärung".