Unerwünschte Telefonanrufe von Vermittlerinnen und Vermittlern für Kranken- versicherungen sind ein Ärgernis. Wenn unseriöse Vermittlerinnen und Vermittler aggressiv auftreten oder mit Falschinformationen Vertragsabschlüsse erschleichen wollen, liegt es im Interesse der Versicherer, dass sich ihre Kundinnen und Kunden gegen telefonische Belästigungen und Falschberatungen wehren können.

Die Krankenversicherer haben deshalb eine Branchenvereinbarung abgeschlossen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen schafft diese grössere Rechtssicherheit und bietet Privatpersonen und Organisationen neben dem gesetzlichen Weg eine weitere Möglichkeit, gegen Missbräuche vorzugehen.

Die Branchenvereinbarung betrifft die Vermittlung von Grund-und Zusatzversicherungen und gilt ab dem 1. September 2024 für alle Krankenversicherer, die der Vereinbarung beigetreten sind. Welche das sind, finden Sie unter der Rubrik "Vereinbarung".

Versicherte und Konsumentenorganisationen können der Meldestelle Verletzungen der Branchenvereinbarung jederzeit melden. Die Meldestelle prüft die eingegangenen Mitteilungen und ob sie in einem Fall zuständig ist. Falls ja, bemüht sie sich, Missverständnisse zu beheben, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln und eine konstruktive Lösung zu finden. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.

Der Bundesrat hat gewisse Punkte der Branchenvereinbarung (das Verbot der telefonischen Kaltaquise, die Anforderungen an das Beratungsprotokoll und die maximale Entschädigungshöhe für Vermittlerinnen und Vermittler) allgemeinverbindlich erklärt. Diese gelten für alle Krankenversicherer der Schweiz. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Allgemeinverbindlicherklärung".

 

Für wen gelten die Standards?
 

Die Branchenvereinbarung gilt für alle Krankenversicherer, die der Vereinbarung beigetreten sind. Diese haben sich verpflichtet, die darin festgehaltenen Qualitätsstandards in vollem Umfang zu erfüllen, auf telefonische Kaltakquise zu verzichten und die Beschränkungen bei der Entschädigung der Vermittler nicht zu überschreiten.

Wer kann eine Verletzung der Branchenvereinbarung melden?

Versicherte und Konsumentenorganisationen können Mitteilung erstatten, wenn sie der Ansicht sind, dass ein der Branchenvereinbarung unterstehender Versicherer die Branchenvereinbarung verletzt hat.

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Was passiert bei einer Meldung?
 

Die Meldestelle prüft die eingegangenen Mitteilungen. Liegt eine Verletzung der Branchenvereinbarung vor und ist der betroffene Versicherer der Branchenvereinbarung beigetreten, bemüht sich die Meldestelle, Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln.