Unerwünschte Telefon­anrufe von Kranken­versicherungs­vermittlern sind ein Ärgernis. Wenn unseriöse Vermittler aggressiv auftreten oder mit Falsch­informationen Vertrags­abschlüsse erschleichen wollen, liegt es im Interesse der Versicherer, dass sich ihre Kundinnen und Kunden gegen Belästigungen und Missbräuche wehren können.

Die Krankenversicherer haben deshalb eine Vereinbarung getroffen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen schafft diese mehr Rechtssicherheit und bietet Privatpersonen und Organisationen eine Möglichkeit, gegen Missbräuche vorzugehen. Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherungen.

Versicherte und Konsumentenorganisationen können Verletzungen der Branchenvereinbarung melden. Die Meldestelle prüft die eingegangenen Mitteilungen und bemüht sich, Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln.

Für wen gelten die Standards?
 

Die Standards gelten für alle Kranken­ver­sich­er­er, die der Branchenvereinbarung Vermittler beigetreten sind. Diese haben sich verpflichtet, die darin fest­gehaltenen Qualitätsstandards in vollem Umfang zu erfüllen, auf telefonische Kaltakquise zu verzichten und die Beschränkungen bei der Entschädigung der Vermittler nicht zu überschreiten.

Wer kann eine Verletzung der Branchenvereinbarung melden?

Versicherte und Konsumentenorganisationen können Mitteilung erstatten, wenn sie der Ansicht sind, dass ein der Branchenvereinbarung unterstehender Versicherer die Branchenvereinbarung verletzt hat.

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Was passiert bei einer Meldung?
 

Die Meldestelle prüft die eingegangenen Mitteilungen. Liegt eine Verletzung der Branchenvereinbarung vor, bemüht sich die Meldestelle, Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln.