Ablauf bei Verstössen

I Einleitung des Verfahrens

 
 
 
 
Präsident teilt dem Anzeiger den Entscheid schriftlich mit
 
Präsident bestimmt ein Mitglied der Aufsichts­kommission (AK) als Untersuchungs­beauftragten

II Untersuchung

 
 
 
 
  
 
Unterbreitung des Entscheids an Präsidenten de AK zur Genehmigung
 
 
 
Ge­neh­mi­gung: de­fi­ni­tive Be­en­dig­ung des Ver­fahr­ens
Nicht­ge­neh­mi­gung: Fort­set­zung des Ver­fahr­ens
 

III Sanktionsverfahren

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konven­tio­nal­strafe von bis zu CHF 100'000.- für Ver­letz­ung­en im Be­reich der Grund­ver­sich­er­ung
 
Kon­ven­tio­nal­strafe von bis zu CHF 500'000.- für Ver­letz­ung­en im Be­reich der Zusatz­ver­sich­er­ung­en
 
 
 
 
Einleitung Schiedsverfahren
Publikation des Dis­po­si­tivs des Sank­ti­ons­ent­scheids in einer oder mehreren Schweizer Tages­zei­tung­en oder auf der Web­site der AK
Verweis

Verfahren vor dem Schiedsgericht

 
 
 
 
 
 
 
Zustellung der Eingabe an den angezeigten Versicherer
 
 
 
 
 
 
 
Die beiden nominierten Schiedsrichter ernennen gemeinsam den Vorsitzenden des Schiedsgerichts
  
Schiedsrichter können sich nicht innert weiterer 30 Tage auf einen Vorsitzenden einigen
  
Angezeigter Versicherer nominiert innert 30-tägigen Frist keinen Schiedsrichter